Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 1. August 2022 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024

Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 1. August 2022 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024

20.07.2022 17:05 Ad-hoc-Mitteilungen

Walldorf, 20. Juli 2022 – Die Ekosem-Agrar AG hat in Abstimmung mit der e. Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024, und dem Gläubigerbeirat der Gesellschaft beschlossen, von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 31. Mai 2022 beschlossenen Recht Gebrauch zu machen und die Zahlung der am 1. August 2022 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der ESA-Anleihe 2019/2024 um ein Jahr zu stunden. Hierzu wird die Ekosem-Agrar AG die Zinsen zunächst nicht zahlen und mit Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger die entsprechende Stundung erklären. Diese Stundung ist aus Sicht der Gesellschaft erforderlich, um in dem aktuell schwierigen Umfeld die weitere Entwicklung des Unternehmens nicht zu gefährden.

Zudem hat eine Privatanlegerin gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/2024 vom 31. Mai 2022 eine aus Sicht der Gesellschaft querulatorische Anfechtungsklage erhoben. Die gefassten Beschlüsse der beiden Anleihegläubigerversammlungen vom 30. und 31. Mai 2022 können daher derzeit noch nicht vollzogen werden. Die Gesellschaft wird einen Freigabeantrag vorbereiten, über den das OLG Karlsruhe erstund letztinstanzlich entscheiden wird. Der gemeinsame Vertreter hat angekündigt, die Forderungen aus den Schuldverschreibungen der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024 bis zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe über den Freigabeantrag nicht ernsthaft einzufordern.

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